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Wechselkennzeichen in Deutschland !



 
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Rana



Anmeldungsdatum: 09.07.2012
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.07.2012 04:33    Titel: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Wechselkennzeichen in Deutschland !
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Hektor



Anmeldungsdatum: 21.05.2012
Beiträge: 300

BeitragVerfasst am: 14.07.2012 14:41    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Verzögerung: Wechselkennzeichen kommt in Deutschland erst 2012

Aktuell: Bundesrat verabschiedet Wechselkennzeichen. Am Freitag, den 16. Dezember, hat der Bundesrat den Verordnungsentwurf für das KFZ Wechselkennzeichen passieren lassen. Damit ist die Einführung des variablen Nummernschildes beschlossene Sache. Der Startschuss fällt voraussichtlich Mitte des Jahres 2012.

Was eigentlich schon länger im Raum stand, ist jetzt zur Gewissheit geworden – das Wechselkennzeichen kommt auch in Deutschland, aber erst 2012. Dies sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gegenüber der Frankfurter Rundschau.

So wie in den Nachbarländern Österreich und Schweiz wird es das Wechselkennzeichen in Deutschland jedoch nicht geben: In den Alpenrepubliken muss nur für das jeweils teuerste Fahrzeug ein Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer entrichtet werden.

Die ursprünglichen Pläne Ramsauers sahen etwas Ähnliches vor, doch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) schob hier relativ zügig einen Riegel vor. Er befürchtet einen zu hohen Ausfall an Steuereinnahmen durch den Verzicht auf die Kfz-Steuer – darum müssen ab 2012 auch weiterhin alle Fahrzeuge voll versteuert werden, Wechselkennzeichen hin oder her.

Ebenso wie der Bundesfinanzminister befürchtete auch die Versicherungsbranche einen starken Einnahmeausfall durch die fehlenden Beiträge, sollte das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt werden. Darum lehnte auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das angedachte Modell ab. Allerdings soll es Rabatte auf die Versicherungsbeiträge geben. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) will als erster eine Police für das Wechselkennzeichen anbieten.

Die Opposition übte zuletzt Kritik am Wechselkennzeichen. Dabei bemängelten SPD und Grüne, dass ein austauschbares Nummernschild nur für gutbetuchte Bürger Sinn machen würde. Hauptgrund ist die Tatsache, dass die per Wechselkennzeichen versicherten Fahrzeuge nicht parallel genutzt werden dürfen – in der Praxis benötigen viele Familien ihre Autos jedoch zur gleichen Zeit. Einen Zweitwagen für die schönen Tage beispielsweise können sich die wenigsten leisten.

Ramsauer sieht hier weniger ein Problem – sein Hauptanliegen ist es, die Fahrzeuge einfach und unbürokratisch zulassen zu können. Zusätzlich soll das Wechselkennzeichen einen Schub für das derzeit noch kränkelnde Elektroauto bringen. Per Wechselkennzeichen könnten sich Verbraucher günstig einen reinen Stadtwagen mit alternativem Antrieb anschaffen. In diesem Fall würde auch das Veto von Schäuble gegen den Erlass der Wechselkennzeichen Steuer hinfällig werden – die Bundesregierung plant aktuell eine Steuerbefreiung für Elektroautos. Diese soll entweder über zehn Jahre oder komplett und unbefristet gelten.
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N52



Anmeldungsdatum: 17.02.2012
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: 14.07.2012 14:50    Titel: Was sagt WIKIPEDIA zum Wechselkennzeichen ? Antworten mit Zitat

Wechselkennzeichen, in der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur jenes Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.

Deutschland
Wechselkennzeichen in Deutschland

Durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung können in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 Wechselkennzeichen ausgegeben werden. Dabei besteht das Wechselschild aus einem Wechselelement, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss, und je einem starren fahrzeugbezogenen Teil für jedes Fahrzeug[1] nach dem Muster OHZ AB 10 (Wechselelement) + 2 (starres Teil). Das komplette Kennzeichen des Fahrzeuges lautet somit OHZ AB 102. Ein dazugehöriges Wechselkennzeichen könnte beispielsweise OHZ AB 105 lauten, bei dem als starres Teil 5 am Fahrzeug fest angebracht ist.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Fahrzeughalter die Kennzeichenschilder mit gleichen Abmessungen an den jeweiligen Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen geführt werden.[1] Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragen wird.[2] Es fällt (abweichend zu den Wechselkennzeichen in Österreich und der Schweiz) für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer an.

Laut einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) würden vor allem der Automobilhandel und das Kfz-Handwerk von dem neuen Wechselkennzeichen profitieren. Auch eine Umfrage der Dekra unter 1800 Autofahrern lässt auf einen gesteigerten Absatz in der Automobilbranche schließen. 37 Prozent der Befragten würden sich demnach im Zuge der Einführung des Wechselkennzeichens „sehr wahrscheinlich“ ein neues Fahrzeug zulegen. Weitere 37 Prozent würden sich „eventuell“ für den Kauf eines Autos entscheiden. Allerdings wurde die Studie vor dem 16. Dezember 2011 auf Basis der ursprünglichen (österreichischen) Version durchgeführt.

Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Der ADAC hat eine entsprechende Police entwickelt. Anders als bei der Zweitwagenversicherung können mit einem Wechselkennzeichen versehene Fahrzeuge nicht parallel gefahren werden. Das austauschbare Nummernschild muss immer am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht werden. Die Kfz-Versicherung mit einem Wechselkennzeichen tritt demnach nicht in direkte Konkurrenz zur Zweitwagenversicherung. Vielmehr könnte sie das bisher gängige Saisonkennzeichen ersetzen. Möglicherweise könnte eine Wechselkennzeichenversicherung auch finanzielle Vorteile für Autofahrer bringen. Der Policeentwurf des ADAC sieht vor, dass nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse würden Beiträge fällig werden. Zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dies als gesichert; wie die Regelung für die Kaskoversicherung aussieht, bleibt abzuwarten.

Ob das neue Wechselkennzeichen tatsächlich die gewünschte Resonanz in der Bevölkerung bringen wird, ist bislang umstritten, da die Versicherungsindustrie keine nennenswerten Vergünstigungen einräumen will.[3]

Die Zeitschriften Oldtimer-Markt und Oldtimer-Praxis begrüßten unter Bezugnahme auf dieses Gutachten die Einführung des Wechselkennzeichens ausdrücklich und verwiesen darauf, dass dies ein Konjunkturprogramm der Kfz-Industrie sei, das kostenneutral und ohne Hinnahme des Verlustes historisch wertvollen Materials auskommt, im Gegensatz zur teuren und umstrittenen Abwrackprämie.

Analog zur Abwrackprämie wäre für die deutschen Autohersteller der Effekt voraussichtlich deutlich geringer, da sie sich die Einkünfte durch steigende Produktion mit ausländischen Herstellern teilen müssten. Die Versicherer reagieren mit Skepsis auf die geplante Einführung des Wechselkennzeichens. Sie rechnen mit Einnahmeverlusten von bis zu fünf Prozent,[4] der Beitragsverlust wird auf Sicht voraussichtlich von der gesamten Versichertengemeinschaft zu tragen sein.
Rote Kennzeichen
→ Hauptartikel: Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Rote Kennzeichen

Eine schon vor 2012 übliche Form des Wechselkennzeichens sind die Roten Kennzeichen, die als Händler-Wechselkennzeichen oder für Oldtimer Verwendung finden. Das Kennzeichen enthält in roter Schrift auf weißem Grund nach dem Unterscheidungszeichen (für die Zulassungsbehörde) die Zahlenkombinationen „06“ (für Händler) bzw. „07“ (für Oldtimer) und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen, z. B. EA 0655. Das sogenannte Sammler-Wechselkennzeichen mit der beginnenden Ziffernfolge „07“ darf für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren verwendet werden. Unklarheit herrscht über den Status von Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen im Ausland, beispielsweise bei grenzüberschreitenden Oldtimer-Treffen. Zum 1. Juni 2012 wurde die zusätzliche Einführung einer Kennzeichengruppe beginnend mit "05" durch Einführung eines Absatzes 3a in § 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen.[5]
Österreich

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für jedes der gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist. Diese Zulassungsscheine werden zusammengeheftet.

Ein weiterer Ausdruck des jeweiligen Zulassungsscheines mit etwas reduziertem Datensatz wird in das Fahrzeugdokument (Typenschein oder Einzelgenehmigung) eingeheftet und ersetzt die frühere Eintragung des Zulassungsbesitzers.

Wenn das vorhandene Fahrzeug noch keine EU-Nummerntafel mit dem blauen Feld hat, und man das Kennzeichen (die Nummer) behalten möchte, muss man rechtzeitig eine entsprechende Garnitur bestellen, andernfalls bekommt man eine neue Nummer zugewiesen. Auch die alten schwarzen Kennzeichentafeln gehen bei Anmeldung eines Wechselkennzeichens verloren.

Es wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden darf. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinterer Kennzeichentafel (z. B. beim Puch-G) können ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.
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Sayed



Anmeldungsdatum: 17.02.2018
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 04.10.2018 16:56    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Na dann danke für diesen wirklich hilfreichen Beitrag Smile Hasst dir richtig Mühe gegeben!Bin mir sicher das es vielen geholfen hat!
Kann da eigentlich nicht sehr viel hinzufügen ,,,,ausser vielleicht ,wo wir schon beim Thema Kennzeichen sind,das ich nen Shop gefunden habe wo mann Kennzeichen online zu nem Super Preis bestellen kann.
Es ist der kennzeichen-direkt.de .
Habe da die Kennzeichen für mein Motorrad bestellt (https://www.kennzeichen-direkt.de/kennzeichen/27/motorrad-kennzeichen) Smile

Kann mann gerne mal nen Blick reinwerfen!
Hoffe das diese meine Info auch dem ein oder anderen nützlich sein wird.
Würde mich zumindest freuen...

LG
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Edo22



Anmeldungsdatum: 02.03.2018
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.01.2019 15:01    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Man lernt doch jeden Tag was neues dazu Wink

Ich habe meine Kennzeichen zum ersten mal online bestellt und zwar hier bei https://www.123autokennzeichen.de/ .
Bin auf jeden Fall positiv überrascht das alles so gut geklappt hat.Hab' eigentlich nicht viel erwartet,da ich kein Mensch bin der viel online bestellt.Hab' mir aber gedacht,versuchst es einfach mal Wink Ist ein echt seriöser und zuverlässiger Onlineshop den ich nun auf jeden Fall weiter empfehlen kann.

So,das wollte ich einfach hier hinzufügen,da es ja um Kennzeichen geht.
Hoffe es kann weiter helfen ...

LG

_________________
Liebe
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Doug



Anmeldungsdatum: 01.02.2012
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 28.01.2019 22:53    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Sayed hat folgendes geschrieben:
Na dann danke für diesen wirklich hilfreichen Beitrag Smile Hasst dir richtig Mühe gegeben!Bin mir sicher das es vielen geholfen hat!
Kann da eigentlich nicht sehr viel hinzufügen ,,,,ausser vielleicht ,wo wir schon beim Thema Kennzeichen sind,das ich nen Shop gefunden habe wo mann Kennzeichen online zu nem Super Preis bestellen kann.
Es ist der kennzeichen-direkt.de .
Habe da die Kennzeichen für mein Motorrad bestellt (https://www.kennzeichen-direkt.de/kennzeichen/27/motorrad-kennzeichen) Smile

Kann mann gerne mal nen Blick reinwerfen!
Hoffe das diese meine Info auch dem ein oder anderen nützlich sein wird.
Würde mich zumindest freuen...

LG


ich bin noch vom alten Schlag...gehe zur Schilderbude und reserviere mein Wuschkennzeichen auch nicht vor.
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wezze4



Anmeldungsdatum: 22.04.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.06.2020 11:03    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Hi Freunde! Ich wollte euch mal fragen, was ihr davon halten würdet, wenn man seinen nummernschildhalter bedrucken lassen würde. Ich meine ich habe sowas mal gesehen und finde das ist mal was anderes. Man kann die ja auch in einer anderen Farbe einfach nehmen zum Beispiel.
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Blade



Anmeldungsdatum: 07.02.2012
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 06.07.2020 23:38    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

wezze4 hat folgendes geschrieben:
Hi Freunde! Ich wollte euch mal fragen, was ihr davon halten würdet, wenn man seinen nummernschildhalter bedrucken lassen würde. Ich meine ich habe sowas mal gesehen und finde das ist mal was anderes. Man kann die ja auch in einer anderen Farbe einfach nehmen zum Beispiel.


keine gute idee...sieht billig aus...wie werbung vom autohaus.....
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Kalle



Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.07.2020 23:43    Titel: RTF.1 Autovisionen: Folge 19 - Wechselkennzeichen Antworten mit Zitat

RTF.1 Autovisionen: Folge 19 - Wechselkennzeichen

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Dragon



Anmeldungsdatum: 01.05.2012
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.08.2020 10:45    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

wer nur die frage gewesen, wieviel menschen sich das leisten können???

meine nicht das wechselkennzeichen, sondern in unserem überbevölkerten land
eine eigene garage oder ein privates grundstück?

Laut dem statistischen Bundesamt können 63% aller Deutschen ihr Fahrzeug privat unterstellen (Stellplatz, Garage, etc). Leider sieht die Zahl zu gut aus...in manchen Großstädten ist es selbst Millionären nicht möglich einen Stellplatz zu besitzen und in manchen ländlichen Regionen haben einzelne 4-10 Stellplätze.

Insofern ist diese Zahl von 63% nicht repräsentativ. Ich gehe vielleicht von 30% aus.
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Nightwalker



Anmeldungsdatum: 06.07.2012
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07.08.2020 10:47    Titel: Re: Wechselkennzeichen in Deutschland ! Antworten mit Zitat

Dragon hat folgendes geschrieben:
wer nur die frage gewesen, wieviel menschen sich das leisten können???

meine nicht das wechselkennzeichen, sondern in unserem überbevölkerten land
eine eigene garage oder ein privates grundstück?

Laut dem statistischen Bundesamt können 63% aller Deutschen ihr Fahrzeug privat unterstellen (Stellplatz, Garage, etc). Leider sieht die Zahl zu gut aus...in manchen Großstädten ist es selbst Millionären nicht möglich einen Stellplatz zu besitzen und in manchen ländlichen Regionen haben einzelne 4-10 Stellplätze.

Insofern ist diese Zahl von 63% nicht repräsentativ. Ich gehe vielleicht von 30% aus.


Sehr scharfsinnig. Traue keiner Statistik , die du nicht selbst gefälscht hast, aber ich muss zugeben....die Menschen mit privatem Stellplatz oder Garage sind sehr rar.
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